Leiharbeit und Verfassungsrecht. Zum Gleichbehandlungsgebot von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern sowie zur Errichtung von Personal-Service-Agenturen durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.
-
- Deutsch ausgewählt
62,50 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
17.03.2005
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
103
Maße (L/B/H)
23,5/15,7/1,2 cm
Gewicht
198 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-11751-2
Nicht nur die Vertragsfreiheit des Arbeitnehmers hat Verfassungsrang, sondern auch die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit. Dem kann sich eine verfassungskonforme und zeitgemäße Deutung des Arbeitsrechts nicht verschließen. Doch bedarf es stets der Prüfung, ob gesetzliche Regelungen, welche die Privatautonomie beschränken, diesen Zielen auch gerecht werden können. Die Neuregelung des Leiharbeitsrechts begegnet insoweit massiven Bedenken, die auf die verfassungsrechtliche Ebene durchschlagen. Sie betreffen zum einen das neugeschaffene Gleichbehandlungsgebot von Leiharbeitnehmern und Stammbelegschaft, zum anderen die Personal-Service-Agenturen (PSA), jedenfalls bestimmte Modi ihrer Ausgestaltung. Insoweit wurden schon im Gesetzgebungsverfahren Zweifel im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Grundgesetzes geäußert. Nach Ansicht der Autoren bestätigt die nähere Prüfung, dass der Gesetzgeber den ihm gesetzten Rahmen überschritten hat. Auch wenn die von ihnen betreute Verfassungsbeschwerde, auf denen das Buch beruht, erfolglos geblieben ist - die Ausführungen belegen, dass die verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen Einwände gegen die Gesetzesnovellen beachtlich bleiben.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice