Islam in der Schule. Rechtliche Wirkungen der Religionsfreiheit und der Gewissensfreiheit sowie des Staatskirchenrechts im öffentlichen Schulwesen.
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- Deutsch ausgewählt
124,50 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
03.12.2003
Herausgeber
Heinrich Dörner + weitereVerlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
446
Maße (L/B/H)
22,5/15,2/2,7 cm
Gewicht
544 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-11288-3
Der Autor nimmt sich dieser im Bereich der öffentlichen Schule ergebenden rechtlichen Fragestellungen, ausgehend von den im Schulalltag auftretenden Konfliktfällen, an. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage nach dem zutreffenden Verständnis des Grundrechts der Religionsfreiheit in Bezug auf die Religion des Islam. Dieses Grundrecht ist für die Konfliktlösung im schulischen Bereich vielfach zentral, seine tradierte, noch von anderen konfessionellen Verhältnissen ausgehende Auslegung wird mit dem Erstarken des Islam aber zunehmend in Frage gestellt. Der Verfasser kommt hier zu dem Ergebnis, dass eine Neuinterpretation des Grundrechts nicht gerechtfertigt ist. Die verschiedenen Formen islamischer Religiosität lassen sich ihm vielmehr zuordnen.
Auf dieser Basis werden die jeweiligen rechtlichen Lösungen für die im Bereich der öffentlichen Schule auftretenden Konfliktfälle herausgearbeitet. Der Untersuchungsansatz ist dabei ein rechtsvergleichender und bezieht die in Frankreich gefundenen Lösungen, insbesondere die Rechtsprechung des französischen Staatsrates zur Kopftuchproblematik, in die Betrachtung mit ein. Auf diese Weise wird für die herausgearbeiteten Lösungen ein zusätzlicher Kontrollmaßstab gewonnen. Für Deutschland kommt der Autor zu dem Schluss, dass muslimische Schülerinnen und im Regelfall auch muslimische Lehrerinnen in der öffentlichen Schule ein Kopftuch tragen dürfen; nur bei Beeinträchtigungen des Unterrichtsablaufs ist das Kopftuch der Lehrerin in der Schule unzulässig. Unterrichtsbefreiungen für muslimische Schülerinnen und Schüler aus religiösen Gründen, zum Beispiel vom Sportunterricht, sind in Ausnahmefällen möglich. Ausführlich wird schließlich auf die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der islamischen religiösen Unterweisung und dem islamischen Religionsunterricht eingegangen.
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