Kontrollierbarkeit konsensualer Verfahrensweisen am Beispiel des US-amerikanischen Strafprozessrechts. Dissertationsschrift
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- Deutsch ausgewählt
103,50 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
19.05.2003
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
345
Maße (L/B/H)
23,4/15,7/1,9 cm
Gewicht
465 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-10809-1
Die Autorin untersucht daher anhand einer rechtsvergleichenden Analyse des US-amerikanischen Strafverfahrens, das mit dem "Plea Bargaining" schon eine lange Tradition konsensualer Verfahrensweisen aufweist und auch eine Reihe von Regeln zu ihrer Begrenzung enthält, die Möglichkeiten derartiger Regeln. Eine Untersuchung, ob und in welchem Umfang die amerikanischen Regeln zum Plea Bargaining in das deutsche Recht übernommen werden könnten und welche Ergebnisse dadurch zu erwarten wären, fehlte bislang in der deutschen Diskussion.
Die Arbeit besteht neben einer kurzen Einleitung aus drei Teilen: Der 1. Teil enthält eine Bestandsaufnahme der Absprachen im deutschen Strafverfahren. Der 2. Teil, das Kernstück der Arbeit, beinhaltet eine Analyse des US-amerikanischen Plea Bargaining-Systems. Neben den Grundlagen des Strafprozesses und des Systems der Strafzumessung werden insbesondere die zentralen Regelungen des Plea Bargaining im Bundesstrafverfahren erläutert und Entwicklungen sowie faktische Spielräume für konsensuale Verfahrensweisen aufgezeigt. Auch Versuche einer Abschaffung des Plea Bargaining werden dargestellt. Der abschließende 3. Teil enthält eine rechtsvergleichende Bewertung.
Kyra Dreher gelangt zu dem Ergebnis, dass die Kontrolle konsensualer Verfahrensweisen nicht wegen der Schwächen der US-amerikanischen Regelungen selbst, sondern vor allem wegen der diese Normen weitgehend außer Kraft setzenden Haltung des United States Supreme Court gescheitert ist. Dennoch bieten die dortigen Erfahrungen wertvolle Erkenntnisse auch für das deutsche Strafverfahren. So finden sich in den US-amerikanischen Regelungen Ansätze, die eine effektivere Kontrolle der Absprachen durchaus ermöglichen würden.
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