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Band 6828
Die rechtsdogmatische Untersuchung der Anwendungsfälle des § 839a BGB in der Praxis
839a BGB statuiert ein Institut für die sonderdeliktische Haftung des gerichtlich berufenen Sachverständigen. Seit in Krafttreten der Norm im Jahr 2002 lässt sich eine stetig wachsende Bedeutung des Haftungstatbestandes etwa für Wertgutachter oder für Sachverständige, die in einem Ermittlungsverfahren berufen werden, konstatieren. Die vorliegende Arbeit erörtert insbesondere die für die Praxis relevanten Anwendungsfälle. Im Zentrum steht dabei die Systematisierung, die Herleitung, die Definition sowie eine umfangreiche Analyse kontroverser Fallgruppen. Hierbei wird ein dynamischer Prozess insbesondere in der Rechtsprechung deutlich, der die Notwendigkeit von Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Rechtsfrieden hervorhebt.
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