In Krisen geraten Gesetzgebung und Gesetzgebungswissenschaft unter Druck. Dies veranschaulicht die europäische Finanz- und Staatsschuldenkrise. Krisengesetze bilden jedoch keinen neuen Gesetzestyp. Vielmehr stellt Krisengesetzgebung ein konzentriertes Abbild der allgemeinen Gesetzgebung dar. Ihre Untersuchung liefert daher Erkenntnisse über Krisen hinaus. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme der Krisenphänomene des Gesetzgebungsverfahrens und der Gesetzesgestaltung entwickelt Angela Schwerdtfeger eine gewaltenteilige Perspektive auf Krisengesetzgebung, die auch supra- und internationale Entscheidungsstrukturen berücksichtigt. Diese legt zum einen verfassungsrechtliche Anforderungen an das Zusammenwirken von Parlament und Regierung im Gesetzgebungsverfahren offen. Zum anderen zeichnet sie verfassungskonforme Vorschläge für eine gute Gesetzesgestaltung im Sinne der Gesetzgebungslehre vor.

Angela Schwerdtfeger
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft in Trier und Lyon; 2006 erstes juristisches Staatsexamen; 2009 Promotion; 2010 zweites juristisches Staatsexamen; 2017 Habilitation.
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Der deutsche Verwaltungsrechtsschutz unter dem Einfluss der Aarhus-Konvention von Angela Schwerdtfeger
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